Verpackungsgesetz (VerpackG)

 


Am 01. Juli 2022 ist eine wichtige Änderung zum Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten.

 

Erstinverkehrbringer von Verpackungen müssen bereits seit dem 01. Januar 2019 eine Lizenzgebühr für verschiedene Verpackungsarten abführen. Zur Durchführung des Gesetzes wurde die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) gegründet, bei der sich alle Unternehmen, die Waren verpacken und an private Endverbraucher verkaufen, registrieren lassen müssen.

Bisher hatten Sie die Möglichkeit eine direkte Registrierung zu umgehen und uns mit der Abführung der Lizenzgebühren zu beauftragen. 

 

Mit Inkrafttreten einer neuen Novelle zum VerpackG am 01. Juli 2022 ist diese Umgehung der Registrierungspflicht nun nicht mehr möglich.

 

Für Sie bedeutet das:

Sie müssen sich bzw. Ihr Unternehmen zum 01. Juli 2022 im Verpackungsregister (LUCID)

selbstständig registrieren.

 

WEITERHIN MÖGLICH:
Im Laufe des Anmeldeprozesses können Sie angeben, dass Sie die Lizensierung an Ihren

Vorlieferanten abgegeben haben.

Die Abführung der Lizenzgebühren werden wir daher weiterhin gerne für Sie übernehmen.

Unsere Registrierungsnummer bei LUCID lautet DE1828634622646-V. 

 

 

Registrieren Sie sich daher umgehend auf:

https://lucid.verpackungsregister.org/

 

Bei Fragen wenden Sie sich an das Service-Telefon der "Stiftung Zentrale Stelle

Verpackungsregister" von Mo.-Fr. 09.00 - 17.00 Uhr unter:

Telefon +49 541 34310555

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